ISIA News, April 2015

ISIA, die weltweite Organisation für professionelle Skilehrer, der 40 nationale Berufs-skilehrerverbände angehören, davon 31 aus Europa und wiederum 21 aus Mitglieds-ländern der europäischen Union, hat ihre Skilehrerdatenbank frei geschaltet und somit für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Man findet sie auf der Webseite der ISIA unter www.isia.ski.

In der ISIA Datenbank sind, sofern sie von ihren Heimatverbände eingetragen wur-den, alle Berufsskilehrer aufgelistet, die eine entsprechende Qualifikation für die ISIA Karte oder ISIA Marke erlangt haben.

Die Kriterien und Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikationen sind in dem von der ISIA Delegiertenversammlung 2008 in Jesolo
(siehe https://isia.ski/isia-kongress-2008-und-anschlussprogramm/) beschlossenem „ISIA Minimum-Standard“ (seit DV 2018 „Qualitätsstandard„) beschrieben.

Es wird sowohl für den Verbraucher als auch für Skischulen, Aufstiegsanlagen, Be-hörden und Kontrollorgane einfach zu erkennen wer eine qualifizierte Ausbildung ab-geschlossen hat.

Zur Zeit diskutiert man in Brüssel in der Europäischen Kommission konkret über die Verabschiedung eines delegierten Rechtsaktes, durch welchen die Skilehrerausbil-dung europaweit auf einen annähernd gleichen Standard gebracht werden soll um eine gegenseitige Anerkennung des Berufsbildes zu vereinfachen und die Mobilität der Skilehrer zu fördern.

ISIA hat kein direktes Mitspracherecht innerhalb der europäischen Gremien, weshalb man versucht mit anderen Organisationen, die von der Kommission anerkannt sind und gehört werden, zu kooperieren.

Um eine hohe Qualität des Berufsbildes „Ski- oder Schneesportlehrer“ zu garantieren und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten, befürwortet ISIA einen delegierten Rechtsakt, jedoch auf der Basis eines „gemeinsamen Ausbildungsrahmens“ nach Art. 49/a der Richtlinie 2013/55. In dem gemeinsamen Ausbildungsrahmen werden im Zuge eines transparenten Verfahrens die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen festgeschrieben, die von einem Berufsskilehrer eingefordert werden müssen, so wie dies auf Verbandsebene in ISIA durch den „Minimumstandard“ bereits geschehen ist.
ISIA befürwortet auch den dort beschriebenen ISIA Technical Test, ausgehend von der Basiszeit der 50 FIS-Punkte-Fahrer, sowie den ISIA Sicherheitstest.

Ein delegierter Rechtsakt nach Art. 49/b der Richtlinie, der auf „gemeinsamen Aus-bildungsprüfungen“ und hier ganz konkret auf dem „Eurotest“ aufbaut, wird von ISIA abgelehnt. 15 Jahre Erfahrungen mit dem so genannten „Eurotest“ haben gezeigt, dass eine derartige Prüfung keine adäquates Mittel ist um festzustellen, wer Skilehrer sein kann und wer nicht!
Damit die Verhandlungen in Bruxelles erfolgversprechend verlaufen meinen wir, dass der „Minimumstandard ISIA-Card“ mit dem Riesenslalom auf Zeit und dem Sicher-heitstest eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen ist.
Wir ersuchen alle Vertreter, die in Brüssel an den Verhandlungen teilnehmen, den Berufsskilehrer und nicht die eigenen Wünsche in den Vordergrund zu stellen und den von der Delegiertenversammlung verabschiedeten Minimumstandard zu unter-stützen. Ganz nach dem Motto: „Lieber den Spatzen in der Hand, als die Taube auf dem Dach“.