ISIA News, November 2019

Liebe ISIA Mitglieder in Europa,

Am 21.10.2019 fand auf Einladung von Snowsport Austria ein Treffen in München statt. Eingeladen wurden hierzu die EU-Mitgliedsstaaten, die das MoU unterzeichnet haben. Ziel des Meetings war, einige Verfahren und Vorgehensweisen, vorgeschlagen vom Syndicat National des Moniteur du Ski Francais (S.N.M.S.F.) zu besprechen, die sich aus dem Delegierten Verordnung der Europäischen Union (DRA) für die Berufsskilehrer ergeben. Die grundlegenden Punkte zur Delegierten Verordnung, zur automatischen Anerkennung, zu den betreffenden Qualifikationen, zum Technical Test und zum Safety Test werden in der Verordnung selbst und seinen Anhängen konkret beschrieben. Die ISIA beantwortet eure Fragen gerne. Ferner könnt Ihr Euch auch direkt an die Generaldirektion Binnenmarkt der EU-Kommission um Martin Frohn wenden.

Die europäischen Berufsskilehrer, die den Berufsskilehrer-Status gemäß Delegierter Verordnung haben, werden künftig auf der IMI-Plattform der EU geführt und jeder Mitgliedsstaat kann dort online prüfen, ob alle Voraussetzungen für die automatische Anerkennung erfüllt sind. Dieses spezielle Modul für die Berufsskilehrer wird derzeit von der EU-Kommission entwickelt und voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 online gehen. Bis zum online-Start der Plattform wird es für den kommenden Winter nochmals einen kleinen Aufkleber, genannt C.T.T. (common training test), für den nationalen Skilehrerausweis geben. Du kannst diesen Aufkleber nutzen, wenn:

  • die in einem EU-Mitgliedsstaat höchstgeprüften Skilehrerinnen und Skilehrer eine automatische Anerkennung ihrer Qualifikation in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beantragen,
  • die in einem EU-Mitgliedsstaat höchstgeprüften Skilehrerinnen und Skilehrer ihren Beruf in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als selbstständig tätiger Skilehrer ausüben,
  • die in einem EU-Mitgliedsstaat höchstgeprüften Skilehrerinnen und Skilehrer sich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat niederlassen und dort eine gewerbliche Skischule betreiben wollen. Hier gelten im Übrigen dieselben nationalen Voraussetzungen wie die, die inländischen Berufsskilehrer nachweisen müssen.

Damit ist festzuhalten, dass der neue C.T.T.-Aufkleber auf den nationalen Ausweisen der Berufsskilehrer keine Qualifizierungsmarke darstellt, sondern nur im kommenden Winter ausschließlich als Zeichen der automatischen Anerkennung des Berufsqualifikation dient. Die Marke des Internationalen Skilehrerverbandes (ISIA) ist nach wie vor die einzig weltweit gültige und akzeptierte Qualifizierungsmarke auf Grundlage der in 37 ISIA-Mitgliedsnationen geltenden Ausbildungsstandards. Den „MoU“- Aufkleber gibt es nicht mehr. Bitte beachtet, dass Common Training Tests (C.T.T.) und ein C.T.T. Aufkleber für die grenzüberschreitende Arbeit nicht zwingend erforderlich sind. Es handelt sich um einen möglichen Weg, der den Vorteil einer automatischen Anerkennung in der gesamten EU bietet. Die automatische CTT-Anerkennungsregelung ergänzt die bestehende EU-Regelung für die Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Vom 19. bis 21.01.2020 findet in Kirchberg/Österreich die nächste Eichung der Referenzfahrer für den Winter 2019-20 statt. Snowsport Austria hat die Einladungen bereits verschickt. Falls ihr keine Einladung erhalten habt und an der Eichung teilnehmen möchtet, wendet Euch bitte direkt an Snowsport Austria. Es wäre wünschenswert, wenn möglichst viele EU-Mitgliedsstaaten mit ihren Referenzfahrern teilnehmen. Alle Mitgliedsstaaten gemäß Anhang 1 des DRA haben das Recht an der Eichung teilzunehmen oder diese offiziell zu beobachten.

Es ist wichtig, dass wir bei allen aktuellen Entwicklungen offen, kollegial und konstruktiv zusammenarbeiten. Nur wenn wir eine gemeinsame Position finden, werden wir, im Gegensatz zu den Vorstellungen Einzelner, etwas erreichen. Das ISIA Präsidium und der Generalsekretär spricht sich klar für diese Zusammenarbeit aus und steht für einen gegenseitigen Austausch gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße

Peter Hennekes
ISIA Generalsekretär

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Delegierte Verordnung (EU) 2019/907 der Kommission vom 14. März 2019 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausbildungsprüfung für Skilehrer gemäß Artikel 49b der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen