Die Vergabeordnung regelt die Berechtigung für Skilehrer, die ISIA-Marke und ISIA-Card zu benutzen.
1. Markenschutz
Die ISIA wird durch die im schweizerischen Markenregister unter Nr. 422486 eingetragenen Wortbildmarke «ISIA» gekennzeichnet.
2. Verwendung des Markenzeichens
Das Markenzeichen der ISIA darf ausschliesslich von den Mitgliederverbänden und diesen angehörigen Skischulen und Skilehrern verwendet werden.
Die Mitgliederverbände, die Skischulen und Skilehrer dürfen das ISIA–Markenzeichen nur in Verbindung mit ihrem Verbands- oder Skilehrerabzeichen benutzen.
Das Markenzeichen der ISIA kann auf der Skilehreruniform getragen werden und es kann auf Briefpapier, Drucksorten, Autos, Transparenten und Aufschriften der Mitgliedsverbände, Skischulen oder Skilehrer abgebildet werden.
Jede anderweitige Verwendung des Markenzeichens muss vom Präsidium genehmigt werden.
Das Präsidium kann durch Kooperations- und Sponsorverträge die beschränkte Benutzung des Markenzeichens auch an Dritte übertragen.
Mitgliedsverbänden, Skischulen oder Skilehrern, welche das Markenzeichen der ISIA gegen die Vorschriften der vorliegenden Ordnung nutzen, kann das Nutzungsrecht durch das Präsidium entzogen werden.
3. ISIA-Marke, ISIA-Card
3.1 ISIA führt einen Datenbank aller Ski- und Schneesportlehrer mit ISIA-Card; die Mitgliedsverbände müssen alljährlich die auf den neuesten Stand gebrachten Daten der eigenen Skilehrer an ISIA übermitteln.
3.2 Die Mitgliedsverbände erhalten:
a) entsprechend der Anzahl der gemeldeten Skilehrer «ISIA-Stufe 2» eine Zugehörigkeitsmarke (ISIA-Marke)
b) entsprechend der Anzahl der gemeldeten Skilehrer «ISIA-Stufe 1» (höchste Stufe) einen Zugehörigkeitsausweis (ISIA-Card)
3.3 Die Mitgliedsverbände sind verpflichtet, ISIA-Marke und ISIA-Card nur an ihre Skilehrer abzugeben, die den jeweiligen Qualitätsstandard/ ISIA für Marke oder Card erfüllen (siehe dazu Regelung Qualitätsstandards ISIA).
4. Verstösse und Sanktionen
Bei nachgewiesenem Verstoss gegen diese Bestimmungen kann einem Mitgliedsverband das Bezugsrecht für ISIA-Marke und ISIA-Card durch das Präsidium entzogen werden.
Beschlossen in der Delegiertenversammlung am 22. Mai 2008 in Jesolo/Italien.